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Lexikon: A

Antrag

Für Leistungen zu Ihrer Grundsicherung müssen Sie einen Antrag stellen. Diese Leistungen werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Dies gilt auch für verspätet gestellte Folgeanträge. Stellen Sie den Antrag deshalb so schnell wie möglich bei der ARGE. Sollte dies zum Beispiel an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen nicht möglich sein, entstehen keine Nachteile. Sie müssen dann den Antrag am nächsten Tag stellen, an dem die ARGE wieder geöffnet hat. Sie können Ihren Antrag formlos, also schriftlich, telefonisch oder auch persönlich stellen. Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Fall nachreichen. Grundsätzlich beinhaltet die Antragstellung auch den Antrag auf Leistungen für die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden weiteren Personen. Wenn Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft selber eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden - zum Beispiel nach Vollendung des 25. Lebensjahres-, müssen diese Personen einen eigenen Antrag stellen.

Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II (AlgII) zur Grundsicherung des Lebensunterhalts für ewerbsfähige Bedürftige wird in der Regel jeweils für sechs Monate bewilligt und für 30 Tage monatlich im Voraus gezahlt. Die Regelleistung deckt den laufenden Bedarf insbesondere für Ernährung, Kleidung, Körperpflege ab. Auch einmalige Bedarfe wie Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens werden pauschaliert mit der Regelleistung abgedeckt.

Das Arbeistlosengeld II ist eine Leistung aus Steuermitteln und keine Versicherungsleistung (also unabhängig von zurückgelegten Zeiten in Beschäftigungsverhältnissen und unabhängig von früherem Arbeitseinkommen.

Alg II wird ab Antragstellung gezahlt, wenn der Lebensunterhalt nicht anderweitig gedeckt werden kann.
Es kann also auch aufstockend zum Arbeitseinkommen gezahlt werden.
Der Bezug von Alg II ist verbunden mit einer Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung; wenn nicht schon aus einem anderen Grund Versicherungspflicht in der Rentenversicherung besteht. Bei der Befreiung von der Versicherungspflicht können Zuschüsse zu den privaten Versicherungsbeiträgen gezahlt werden.

Das Arbeitslosengeld II wird in Höhe von pauschalierten Regelsätzen gemäß nachstehender Angaben gezahlt:

• Alleinstehende/r ; Alleinerziehende/r  : 351,00 Euro

• Person  mit minderjährigem Partner : 351,00 Euro

• Partner (ab Beginn des 19. Lebensjahres) je 316,00 Euro

• Kinder ab dem 15.Lebensjahr
  bis zur Vollendung des 18. bzw. 25 Lebensjahres,
  wenn noch dem Haushalt der Eltern angehörig  : 281,00 Euro

• minderjährige Partner: 281,00 Euro

Der volle Regelsatz wird nur bei entsprechender Hilfebedürftigkeit gezahlt.
Bei der Feststellung der Hilfebedürftigkeit werden vorhandenes Vermögen und Einkommen -nach Abzug bestimmter Freibeträge- berrücksichtigt.
Welche Freibeträge Ihnen zustehen, berechnet Ihnen Ihre zuständige ARGE.

Anspruchsvoraussetzungen
Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben erwerbsfähige hilfebedürftige Personen im Alter von 15 - max. 67 Jahren (Altersgrenze richtet sich nach dem jeweiligen Geburtsdatum), wenn Sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Außerdem können auch Personen die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben diese Leistungen erhalten.

Um Alg II erhalten zu können, sprechen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) vor.
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.



Arbeitsunfähigkeit

Bei Arbeitsunfähigkeit behalten Sie den Schutz in der Sozialversicherung und erhalten weiterhin das bisher gezahlte Arbeitslosengeld II. Wenn Sie nach der Antragstellung oder während des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung arbeitsunfähig krank werden, sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen und eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer beizufügen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zunächst vom Arzt bescheinigt, müssen Sie dies durch eine weitere ärztliche Bescheinigung nachweisen. Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, teilen Sie dies bitte ebenfalls sofort mit.

Auszahlung

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Monat der Hilfebedürftigkeit im Voraus gezahlt. Dabei wird jeder volle Monat mit 30 Kalendertagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, werden bei Teilmonaten zu Beginn und beim Wegfall des Leistungsanspruchs für jeden Tag 1/30 der monatlichen Leistung gezahlt.

Die ARGE stellt zudem sicher, dass Sie am ersten Arbeitstag des laufenden Monats über den Zahlungsbetrag verfügen können. Auf mögliche Verzögerungen wie zum Beispiel verspätete Gutschrift auf Ihrem Konto oder verspätete Zustellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung hat die ARGE aber keinen Einfluss. Wann Sie voraussichtlich die erste Überweisung erwarten können, hängt auch davon ab, wann Sie den Antrag und die zugehörigen Unterlagen vollständig abgeben. Der Antrag wird so rasch wie möglich bearbeitet, jedoch ist eine gewisse Zeit notwendig.

Reichen Sie deshalb Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen so früh wie möglich und vollständig ein. Erst dann kann mit der Bearbeitung Ihres Antrags begonnen werden.

Arbeitsmittel-Kostenübernahme

Für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät kann Ausrüstungsbeihilfe in Höhe von bis zu 260 Euro gezahlt werden.

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Auszubildenden, die hilfebedürftig sind oder in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können ausbildungsbegleitende Hilfen gezahlt werden, wenn nur so mit einem Ausbildungserfolg gerechnet werden kann und die Maßnahmen über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen (z.B. Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, zum Erlernen von Fachpraxis und Fachtheorie, sozialpädagogische Begleitung).

Erstattet werden die erforderlichen Maßnahmekosten. Ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung wird gezahlt, wenn die Maßnahme während der üblichen Arbeitszeit durchgeführt wird.

Ausbildungsbegleitende Hilfen werden an Arbeitsgeber oder Maßnahmeträger gezahlt.

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Arbeitgeberservice Die Integration von Arbeitssuchenden in offene Stellen ist das zentrale Anliegen der ARGE Rhein-Erft. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Zusammenarbeit mit den Unternehmen vor Ort. » weitere Informationen

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Arbeitnehmer Im Lexikon werden zahlreiche Begriffe rund um das Thema Alg II und Sozialgeld kurz und verständlich erläutert. Hier ein Beispiel:

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