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Aufgaben und Ziele

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende

Seit dem 01.01.2005 werden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als Grundsicherung für Arbeitssuchende gewährt.

Durch die Gewährung von Arbeitslosengeld II sowie Sozialgeld wird der Lebensunterhalt des anspruchsberechtigten Personenkreises gesichert. In diesen beiden Leistungen sind die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammengeführt.

Vorrangige Zielsetzung ist daneben die (Wieder-)Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt. Die Anspruchsberechtigten sollen dabei so gefördert werden, dass sie künftig ihren eigenen und den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen möglichst unabhängig von weiteren Leistungen aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

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Lexikon

Der Begriffsdschungel verständlich erklärt

Arbeitnehmer Im Lexikon werden zahlreiche Begriffe rund um das Thema Alg II und Sozialgeld kurz und verständlich erläutert. Hier ein Beispiel:

Antrag: Für Leistungen zu Ihrer Grundsicherung müssen Sie einen Antrag stellen. Diese Leistungen werden grundsätzlich nicht für Zeiten (...) » weiter lesen