Aufgaben und Ziele
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende
Seit dem 01.01.2005 werden Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) als Grundsicherung für Arbeitssuchende
gewährt.
Durch die Gewährung von Arbeitslosengeld II sowie Sozialgeld wird der
Lebensunterhalt des anspruchsberechtigten Personenkreises gesichert. In
diesen beiden Leistungen sind die bisherige Arbeitslosenhilfe und die
Sozialhilfe zusammengeführt.
Vorrangige Zielsetzung ist daneben die (Wieder-)Eingliederung der
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt. Die
Anspruchsberechtigten sollen dabei so gefördert werden, dass sie
künftig ihren eigenen und den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen
möglichst unabhängig von weiteren Leistungen aus eigenen Mitteln und
Kräften bestreiten können.
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Lexikon
Der Begriffsdschungel verständlich erklärt
Im Lexikon werden zahlreiche Begriffe rund um das Thema Alg II und Sozialgeld kurz und verständlich erläutert. Hier ein Beispiel:
Antrag: Für Leistungen zu Ihrer Grundsicherung müssen Sie einen Antrag stellen. Diese Leistungen werden grundsätzlich nicht für Zeiten (...) » weiter lesen


